Arithmetica und Geometria aus Rodericus Zamorensis,
Spiegel des menschlichen Lebens, Augsburg 1479

Die Geometria Culmensis“ ist eine Handschrift über die Feldmesskunst im Ordensstaat in Preußen aus der Zeit um 1400. Den Namen hat ihr Hans Mendthal gegeben. Er hat im Jahre 1886 den lateinischen und den deutschen Text unter dem Titel Geometria Culmensis. Ein agronomischer Tractat aus der Zeit des Hochmeisters Conrad von Jungingen (1393-1407)herausgegeben. Der Name „Geometria Culmensis“  bezieht sich einerseits wohl auf die Kulmer Maße, auf denen die Feldmesskunst im Ordensstaat basierte, andererseits aber auch  auf die Stadt Kulm (lat. Culmen). Da für die Feldmesser der Stadt Kulm besondere Bestimmungen ausgegeben wurden, ist anzunehmen, dass sie dort ihren Hauptsitz hatten und die Kunst der Feldmessung dort besonders gepflegt wurde. Sie galten wegen ihrer praktischen Erfahrung, sowie wegen ihres geleisteten Diensteides als die Zuverlässigsten. Die Feldmesser werden zwar kein besonderes Gewerk gebildet haben, es ist aber zu vermuten, dass sie von hier aus ihr Gewerbe ausgeübt haben. Für ihre Arbeit wurden sie entlohnt oder leisteten sie als Vasallendienst. Die Feldmesser mußten oft meilenweite Reisen machen, um ihre Tätigkeit  vor Ort auszuüben. Im Marienburger Tresslerbuch der Jahre 1399 – 1409 findet sich unter dem Datum 11. Juni 1400 der folgende Eintrag:

Item 12 m. Hannus dem messer von Thomaswalde im gebite zu Dirssow, der dem kompthur zu Rangnith erbe gemessen hat bie Labiow, vor 8 wochen, yo die woche 1 ½ m., am donrstage nach pfingisten.

Dirschau liegt an der Weichsel, Ragnit an der Memel und Labiau am Kurischen Haff. Die Entfernung zwischen Dirschau und Labiau beträgt etwa 26 Meilen (ca. 200 km). Nach Ragnit ist es von Dirschau aus noch etwas weiter. Hannus der Feldmesser von Thomaswalde bei Dirschau erhielt für seine Tätigkeit insgesamt 12 Mark ( 1 ½ Mark für jede Woche). Eine Mark hatte einen Wert von 60 Schillingen. 12 Pfennige ergaben einen Schilling.

Schilling aus der Zeit des Hochmeisters Konrad von Jungingen.
Die Vorderseite hat die Umschrift MAGIST CORADVS TERCI
(Meister Konrad der Dritte) und die Rückseite MONETA DNORVM PRVC
(Münze der Herrn Preußens)

Die Feldmesser aus Kulm waren nicht berechtigt eine eigene Meßkette zu führen. Die Meßketten  befanden sich im Rathaus der Stadt Kulm und wurden hier, um sie gegen Fälschung zu schützen, sorgfältig aufbewahrt. Sie gehörten zu den wichtigeren Gerätschaften der Stadt. Wollte jemand eine Meßkette ausleihen, so mußte er dem Rate für deren Benutzung eine kleine Abgabe entrichten. Für die Rücklieferung der Meßkette mußte er eine Bürgschaft leisten.

Im Ordensstaat galt das mittelalterliche Kulmer Recht, das in der Kulmer Handfeste aus dem Jahre 1233 festgeschrieben wurde. Sie wurde vom Deutschen Orden zuerst für die Städte Kulm und Thorn ausgestellt und bildete eine Art Grundgesetz im Ordensstaat. Mit ihr wurde in Preußen auch das sogenannte kulmische Maß eingeführt. Wichtige Längen- und Flächenmaße für die Feldmessung waren Ruten (ca. 4,3218 m), Fuß, Tafeln (Quadratruten), Morgen und Hufen. Eine Rute hatte 15 Fuß , ein Morgen 300 Tafeln und eine Hufe 30 Morgen.

Die Stadt Culm nach Christoph Hartknoch: Alt- und Neues Preussen 1684